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20.05.2021

Neue Energieeffizienzklassen

gültig ab 01.07.2021

IE-Code

Die Wirkungsgrade definieren die Effizienz von Elektromotoren, mit denen sie elektrische Energie in mechanische umwandeln. Die Wirkungsgradklasse wird abgekürzt mit IE (International Efficiency). Je höher ein Wirkungsgard ist, desto energieeffizienter und umweltschonender arbeitet die Maschine.
Der Leistungsbereich ist festgelegt auf 0,12kw - 1000 kW.

  • IE 1 - Standard Efficiency
  • IE 2 - High Efficiency
  • IE 3 - Premium Efficiency
  • IE 4 - Super Premium Efficiency

IE 4 tritt ab 2021 in Kraft. IE 5 ist in Planung.

Die Wirkungsgradklassen gemäß IEC 60034-30 gelten für Niederspannungs-Drehstrommotoren mit Käfigläufer und folgenden Eigenschaften:

  • Bemessungsspannungen bis 50 V bis 1000 V, 50 Hz und 60 Hz
  • Bemessungsleistungen von 0,12 kW bis 1000 kW
  • Polzahl 2, 4, 6 oder 8
  • Bemessen für Dauerbetrieb (S1) oder nahezu Dauerbetrieb
  • geeignet für direktes Einschalten am Netz
  • geeignet für die in IEC 60034-1 definierten Umgebungsbedingungen (-20°C - +60°C, max. 4000m über NN)
Die Bauform der Elektormotoren ist dabei unerheblich.

Viele Sondermotoren sind derzeit von der Vorschrift ausgenommen, z.B. polumschaltbare Motoren, Brandgasmotoren oder solche Motoren, die vollständig in einer Anlage verbaut sind.

(EU) 2019/1781 tritt 2021 in Kraft


Die Vorschriften werden stets überarbeitet und erweitert. Die derzeit geltende Fassung (EU) 2019/1781 tritt am 01.07.2021 in Kraft.
Ab diesem Stichtag gelten folgende Änderungen:
  • Drehstrommotoren 0,12kw bis 0,75kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 2 aufweisen
  • Drehstrommotoren 0,75kW bis 1000kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 3 aufweisen
  • die bis dato gültige Ausnahmeregelung, dass IE 2-Motoren mit Umrichter betrieben werden dürfen, entfällt
  • 8polige Motoren fallen nun ebenfalls unter die neue Verordnung
  • Bremsmotoren und Brandgasmotoren fallen unter die neue Verordnung

In einem zweiten Schritt wird ab dem 01.07.2023 die Wirkungsgradklasse IE 4 eingeführt. Diese gilt ab diesem Tag für alle 2-, 4- und 6-poligen Drehstrommotoren im Leistungsbereich 75,0kw bis 200,0kW.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen als Download.


Mindestwirkungsgrade

Seit 2011 gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Mindestwirkungsgraden.

  • seit 16.06.2011 müssen neue Motoren ab 0,12 kW mindestens dem Wirkungsgrad IE 2 entsprechen; 0,06 kW - 0,09 kW dürfen weiterhin den Wirkungsgrad IE1 haben
  • seit 01.01.2015 müsen neue Motoren im Leistungsbereich 7,50 kW - 375 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter betrieben werden
  • seit 01.01.2017 müssen neue Motoren im Leistungsbereich 0,75 kW - 7,50 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter betrieben werden
  • ab 01.07.2021 müssen neue Motoren im Leistungsbereich ab 75,0 kW mindestens IE 4 entsprechen; Brandgasmotoren und Ex de - Motoren müssen mindestens IE 2 entsprechen, Bremsmotoren müssen ab 0,75 kW mindestens IE 3 entsprechen
  • ab 01.07.2023 müssen EExe-Motoren mindestens dem Wirkungsgrad IE 2 entsprechen