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13.02.2020

Neue Mindestwirkungsgradregelung

ab 2021 gültig

Neue Mindestwirkungsgradregelung

Ab dem 01.07.2021 gilt für:

- Alle StandardmotorenBlecher Motoren
- Alle ATEX-Motoren
   - ausgenommen Ex-eb (früher EExe = erhöhte Sicherheit)
- Alle Brandgasmotoren bis F400
- Alle Bremsmotoren

von 0,75 bis 1000 KW in 2, 4, 6 und 8polig müssen mindestens der Energieklasse IE 3 entsprechen.

- Alle Standardmotoren
- Alle ATEX-Motoren
   - ausgenommen Ex-eb (früher EExe = erhöhte Sicherheit)
- Alle Brandgasmotoren bis F400
- Alle Bremsmotoren

von 0,12 KW bis <0,75 KW in 2, 4 und 6polig müssen mindestens der Energieklasse IE 2 entsprechen.

Die Sonderregelung „IE 2 am Umrichter…“ endet zum 01.02.2021.


Ab dem 01.07.2023 gilt für:

- Alle Ex-eb- Motoren (früher EExe = erhöhte Sicherheit)
- Alle Einphasen-Motoren ab 0,12 KW (Wechselstrom)

von 0,12 bis 1000 KW in 2, 4, 6 und 8polig müssen mindestens der Energieklasse IE 2 entsprechen.

- Alle Standardmotoren
- Alle Brandgasmotoren bis F400

von 75 und 200 KW in 2, 4 und 6polig müssen mindestens der Energieklasse IE 4 entsprechen.


Neudefinitionen und Erläuterungen:

- TEAO-Motoren sind keine Ausnahmen mehr. Ab 01.07.2021 unterliegen sie der Verordnung. Wirkungsgrade sind entsprechend den Standardmotoren einschließlich der IE4 Erweiterung für 75 – 200KW.

- Motoren für Aussetzbetrieb, die nicht ausschließlich für den reinen Aussetzbetrieb konstruiert wurden, sind betroffen, wenn sie im Dauerbetrieb laufen könnten.