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Ökodesign

Entwicklung IE-Klassen, Mindestwirkungsgrade, Elektromotoren | blecher.deDie Ökodesign-Verordnung definiert Mindestwirkungsgradgrenzen für Niederspannungsmotoren. Seit 2009 arbeitet die Europäische Kommission an der Gesetzgebung, so dass Energieverbrauchsrelevante Produkte künftig weniger Energie verbrauchen und dadurch die Treibhausgasemissionen erheblich gesenkt werden.
Die Europäische Kommission schätzt, dass derzeit etwa 85 Millionen Elektromotoren EU-weit betrieben werden. Diese sollen bis zu 70% der Energie verbrauchen, die in der gesamten Industrie genutzt wird. Mit der Ökodesign-Verordnung soll dieses Maß nach und nach deutlich gesenkt werden.
2021 griff die nächste Stufe der Verordnung. Seit Juli 2021 fällt ein breiteres Spektrum an Elektromotoren unter die Bestimmungen. Dadurch sollen bis 2030 bis zu 10TWh Energie eingespart werden.


(EU) 2019/1781 tritt 2021 in Kraft


Die Vorschriften werden stets überarbeitet und erweitert. Die derzeit geltende Fassung (EU) 2019/1781 trat am 01.07.2021 in Kraft.
Seit diesem Stichtag gelten folgende Änderungen:
  • Drehstrommotoren mit einer Leistung von 0,12kw bis 0,75kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 2 aufweisen
  • Drehstrommotoren mit einer Leistung von 0,75kW bis 1000kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 3 aufweisen
  • die bis dato gültige Ausnahmeregelung, dass IE 2-Motoren mit Umrichter betrieben werden dürfen, entfällt
  • 8polige Motoren fallen nun ebenfalls unter die neue Verordnung
  • Bremsmotoren und Brandgasmotoren fallen unter die neue Verordnung

In einem zweiten Schritt wird ab dem 01.07.2023 die Wirkungsgradklasse IE 4 eingeführt. Diese gilt ab diesem Tag für alle 2-, 4- und 6-poligen Drehstrommotoren im Leistungsbereich 75,0kw bis 200,0kW.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen als Download.


Mindestwirkungsgrade

Seit 2011 gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Mindestwirkungsgraden.



Siehe auch
Wirkungsgradklasse