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Neue Energieverordnung

IE 2 und IE 3

Ab ab dem 01.07.2021 gilt die neue Energieverordnung für Elektromotoren.

(EU) 2019/1781 tritt in KraftGrafik Energieeffizienz IE 1 bis IE 5, Mindestwirkungsgrade, Ökodesign | blecher.de


Heute tritt die neue geltende Fassung (EU) 2019/1781.
Das bedeutet folgende Änderungen für Elektromotoren:
  • Drehstrommotoren 0,12kw bis 0,75kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 2 aufweisen
  • Drehstrommotoren 0,75kW bis 1000kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 3 aufweisen
  • die bis dato gültige Ausnahmeregelung, dass IE 2-Motoren mit Umrichter betrieben werden dürfen, entfällt
  • 8polige Motoren fallen nun ebenfalls unter die neue Verordnung
  • Bremsmotoren und Brandgasmotoren fallen unter die neue Verordnung

In einem zweiten Schritt wird ab dem 01.07.2023 die Wirkungsgradklasse IE 4 eingeführt. Diese gilt ab diesem Tag für alle 2-, 4- und 6-poligen Drehstrommotoren im Leistungsbereich 75,0kw bis 200,0kW.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen als Download.


Mindestwirkungsgrade

Seit 2011 gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Mindestwirkungsgraden.


Für Fragen zum neuen Ökodesign für Elektromotoren steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Verfügung.
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