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EG-Konformitätserklärung

Eine Konformitätserklärung wird vom Hersteller elektrischer Maschinen ausgestellt. Darin wird klar erklärt, dass die Maschine mit den harmonisierten Normen und/oder europäischen Richtlinien konform geht.

Aufbau einer Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung muss einem bestimmten Muster folgen und bestimmte Teile beinhalten:

  • genaue Beschreibung des entsprechenden Gerätes
  • Auflistung der Normen und Richtlinien, die bei dem Gerät greifen
  • evtl. interne Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung bestimmter Normen und Richtlinien
  • Unterschrift und Angaben zum Unterschreibenden
  • evtl. eine EG-Baumusterbescheinigung

Eine EG-Richtlinie wird vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erlassen. Sie müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.
Diese Richtlinien dienen der Harmonisierung und Vereinheitlichung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Dazu zählt unter anderem die CE-Kennzeichnung.
CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung Blecher




Siehe auch

DIN
NEMA
ZVEI